Wer sich um einen neuen Hörakustiker Job bewirbt, der möchte vor allem auch eine Frage klären: Was kann ich in Zukunft als Akustiker Gehalt verdienen? Doch wann schneidet man das Thema Verdienst im Bewerbungsprozess am besten an? Dieser Artikel betrachtet wichtige Faktoren und erklärt, warum man sich nicht zu früh äußern sollte.
Die erste Überlegung ist, wann man – in einem typischen Bewerbungsprozess – überhaupt die Möglichkeit hat, dass Hörakustik Gehalt anzusprechen. Vereinfacht betrachtet gibt es dazu drei Gelegenheiten:
- in der Bewerbung
- im Vorstellungsgespräch
- in der Kommunikation nach dem Vorstellungsgespräch
Gehaltsforderung in der Bewerbung
Viele werden versucht sein, eine Gehaltsvorstellung schon in die Bewerbung zu schreiben. Gelegentlich ist das auch in der Stellenanzeige gewünscht. Sehr selten in der Hörakustik, aber durchaus in anderen Branchen. Die Vorstellung ist, dass man dann unter Umständen eher eingeladen wird (wenn die Forderung niedrig ist) oder vermeiden kann, umsonst zum Gespräch zu fahren (wenn die eigene Forderung dem Arbeitgeber zu hoch erscheint).
Dafür wird allerdings vorausgesetzt, dass das Geld der einzige bestimmende Faktor ist und auf beiden Seiten eine nicht verhandelbare Vorstellung existiert. So einfach ist es in den seltensten Fällen. Dafür gibt es drei zentrale Gründe:
- Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer finden oft durch das Gespräch zu einer veränderten Vorstellung. Das liegt darin, dass sich entscheidende Aspekte, für eine Zusammenarbeit erst im persönlichen Dialog herausstellen. Hat man schon in der Bewerbung eine Forderung gestellt, ist der Betrag in der Welt und es wird schwerer, eine Bewegung zu erzeugen, die man sich durch das Gespräch dann unter Umständen wünscht.
- Bei vielen Arbeitgebern gibt es neben dem Grundgehalt viele weitere mögliche Gehaltsbestandteile. Dazu gehören Bonussysteme, Umsatz-/Gewinnbeteiligungen oder geldwerte Vorteile. Diese man sollte man genau kennen, bevor eine Forderung formuliert wird. Diesen Kenntnisstand hat keine Bewerberin und kein Bewerber vor einem persönlichen Gespräch.
- Die Gehaltsvorstellung steht in Abhängigkeit zu mehreren Faktoren. Notwendige fachliche Qualifikation, Erfahrungsgrad im fachlichen und sozialen Bereich, bisherige nachweisbare Erfolge, dem Verantwortungsgrad für Umsatz, Mitarbeiter oder auch eine wirtschaftliche und/oder qualitative gewünschte Entwicklung des Arbeitgebers. Natürlich auch von der Arbeitszeit und den eventuell vorhandenen zusätzlichen Nutzen, die man als Bewerberin oder Bewerber mitbringt. Dessen kann man sich aber nur im Klaren sein, wenn ein persönliches Gespräch stattgefunden hat und man selber mit guten Fragen ins Gespräch gegangen ist. Hier unterstützen wir z.B. auch „unsere“ Bewerber mit Informationen und passenden Fragestellungen. Wie z.B.:
„Wie ist Ihre Erwartungshaltung, wenn ich das Fachgeschäft leite?“
„Welcher Führungsstil wird bevorzugt und welcher ist Ihrer Meinung nach sinnvoll?“
„Gibt es qualitative Verbesserungen, die Sie gerne herbeiführen würden?“
„Welche genau und mit welchem wirtschaftlichen Nutzen?“
Und viele weitere.
Vor diesem Hintergrund ist es für eine klare Gehaltsforderung in der schriftlichen Bewerbung oder gar davor viel zu früh. Erst nach Klärung der Fragen kann eine Einschätzung erfolgen, welchen Wert die Stelle vermutlich hat und welches Hörakustik Gehalt man verlangen oder erwarten darf.
Gehaltsforderung im Vorstellungsgespräch
Wie ausgeführt erfährt man im Vorstellungsgespräch vieles, dass neben den eigenen Wünschen zentral für die Gehaltsforderung ist. Sollte man deshalb nicht einfach am Ende des Gespräches seine Vorstellung äußern – nicht zuletzt, wenn man gefragt wird? Auch das muss nicht unbedingt klug sein. Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine besondere Situation, in der wohl fast alle Menschen unter Spannung stehen. Deshalb ist es schwer, in darin rational abzuwägen. Gerade diese Abwägung braucht man aber, um seine Gehaltsforderung zu definieren. Deshalb ist es besser, dass Gespräch sacken zu lassen und nochmals “drüber zu schlafen”. Wenn möglich, sollte man sich im Vorstellungsgespräch noch nicht zum Gehalt äußern.
Außerdem: Faire Arbeitgeber machen ein wirtschaftlich passendes Angebot, ungeachtet der individuellen Forderung und auch ohne einen Bewerber zuvor zu befragen. Der Arbeitgeber hat schlicht einen erweiterten Erfahrungsgrad und kann die Stelle sehr genau wirtschaftlich einschätzen.
In den letzten Tagen haben wir ein wirklich tolles Zitat gehört. Es lautete sinngemäß: „Wir einigen uns immer am Anfang der Zusammenarbeit auf eine Vergütung. Nach ein paar Monaten der Zusammenarbeit einigen wir uns dann auf einen Verdienst“. Dies spiegelt die Situation sehr gut wieder. Auch wenn das Gespräch noch so offen und ausführlich ist. Der Arbeitsalltag ist dann doch wieder etwas anders.
Gehaltsforderung in der weiteren Kommunikation
Wenn sich nach dem Vorstellungsgespräch herausstellt, dass sowohl man selbst als auch der Arbeitgeber die Zusammenarbeit wünschen, dann ist der Zeitpunkt für eine Gehaltsforderung gekommen. Nun hat man alle notwendigen Informationen: Man kennt das eigene Wunschgehalt, kennt die Gehaltsbestandteile, die der Arbeitgeber anbietet und die Arbeitssituation. Außerdem ist klar, dass der Arbeitgeber Interesse hat – somit ist der eigene Hebel auch größer als noch zum Zeitpunkt der Bewerbung, als der persönliche Eindruck fehlte. Nun kann man mit gutem Gefühl seine Forderung platzieren.
Klingt kompliziert? Das ist es nicht unbedingt – wichtig ist es jedoch, die Ruhe zu bewahren. Nur, weil man nicht direkt mit einer Zahl um die Ecke kommt, vergibt man sich mit Sicherheit nicht die Chance auf den Job. Umgekehrt kann eine zu frühe Äußerung dazu führen, dass man sich den Weg zu einem Vergütungspaket verbaut, mit dem man sich wirklich wohlfühlt. Übrigens: Wer die Verhandlung des Gehaltes nicht selbst übernehmen möchte, kann sich gerne an uns wenden. Wir haben viele Jahre Erfahrung mit dem Thema Verdienst in der Hörakustik und unterstützen euch gerne. Unsere Erfahrungswerte aus Gesprächen und Vermittlungen findet ihr in unserem Hörakustik Gehaltsnavi.
Abschließende Tipps
Keine Stellenanzeige oder Vorverhandlung kann das persönliche Gespräch ersetzen. Auch wenn es mal nicht direkt klappt, seine eigenen Wünsche durchzusetzen, so ist doch jedes Gespräch eine gute Übung. Schließlich legt man sich ja bei einem Jobwechsel schon für eine längere Zeit fest. Da ist es den Einsatz von ein paar Stunden für ein paar Gespräche sicherlich wert.
Solltet Ihr nicht hart verhandeln können oder es Euch schwerfallen eine konkrete Zahl zu benennen, dann sagt es im Vorstellungsgespräch und bittet schlicht um ein wirtschaftlich passendes Angebot. Gerade beim Übergang von einer Gesellen- zu einer Meisterstelle gibt es einen starken Gehaltssprung und es ist sehr schwer die Stelle wirtschaftlich passend einzuschätzen, da einfach die Erfahrung fehlt. Wenn das ausgesprochen ist, fällt in der Regel schon mal Ballast ab und Ihr erkennt an der folgenden Reaktion direkt, welcher Arbeitgeber es mit Euch gut meint oder nicht so ganz.
André Lipka Geschäftsführer Hörakustikjobs GmbH und begeistert sich besonders für das genaue Abstimmen von Bewerberwünschen mit Arbeitgebervorstellungen. Er bloggt über Themen wie Hörakustik Gehalt und Konfliktlösung am Arbeitsplatz. Seine Freizeit verbringt André am Liebsten mit seiner Familie, erweitert seine Star Wars Figurensammlung oder dreht eine Runde auf seinem Longboard.
Über HörakustikJobs: Wir helfen kostenlos, Wunschstellen in der Hörakustik zu finden und unterstützen auch bei der Verhandlung eines attraktiven Hörakustiker Gehalts.